Ankauf von Lastenfahrräder und Fahrradanhänger

Die Gemeinde Neukirchen a.d.E. hat sich zum Ziel gesetzt, in Sachen Umwelt- und Klimaschutz eine Vorreiterrolle einzunehmen und verfolgt dieses Ziel seit Jahren konsequent. Mit der Förderung der Anschaffung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern und der Anschaffung von Radabstellanlagen stellt die Gemeinde weitere Maßnahmen zur Verfügung.

Förderziel: 

Neukirchen möchte noch fahrradfreundlicher werden und damit Alltagsradfahren forcieren und Fahrten vom Auto auf das Fahrrad verlagern. So werden CO2- Emissionen eingespart.

Information und Fördereinreichung:

Gemeindeamt Neukirchen a.d.E.; Buchhaltung 07729/2255-205; gemeinde@neukirchen.ooe.gv.at

Allgemeine Förderbedingungen:

Diese Förderung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Neukirchen an der Enknach und wird gegebenenfalls jährlich überarbeitet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung und die Gewährung erfolgt nach Vorhandensein der budgetären Mittel. Je Förderwerber/in wird die Förderung nur einmal ausbezahlt. Investitionen müssen den geltenden Normen und Anforderungen entsprechen. Bei Nichteinhaltung der Voraussetzungen ist die Förderung zurückzuerstatten. Der/die Förderwerber/in stimmt zu, dass Beauftragte der Gemeinde Neukirchen a.d.E. nach vorheriger Terminvereinbarung die Umsetzung (Errichtung einer Radabstellanlage) an Ort und Stelle begutachten und Einsicht in die Originalrechnungen nehmen können. Allfällige weitere Förderungen sind anzuführen – eine Gesamtförderung auf über 100% ist nicht möglich. Rechnungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Das Rechnungsdatum und das Datum der Antragsstellung müssen innerhalb der Förderperiode liegen. Als Stichtag der Einreichung gilt das Einlangen der vollständigen Unterlagen im Gemeindeamt.

Lastenfahrräder und Fahrradanhänger:

Förderungsgegenstand:

Für die Anschaffung eines Lastenfahrrades/Transportfahrrades/Transportanhängers (einspurig oder zweispurig, mit oder ohne Elektro-Unterstützung, mit Pedalen, einer fixen Transportfläche und einer möglichen Zusatzlast von mind. 30kg) wird eine Förderung mit pauschal € 200 für die Anschaffung gewährt. Dies gilt nur für neue Fahrräder und Anhänger. Der Standort des Rades oder des Anhängers muss für zumindest ein Jahr nach Förderauszahlung in Neukirchen a.d.E. sein. Ein Wiederverkauf innerhalb eines Jahres ist nicht zulässig. (Kommentar: Ein normales Fahrrad oder Pedelec/E-Bike mit einem oder mehreren montierten Einkaufskörben/Taschen gilt nicht als Lasten/Transportrad. Wesentlich ist, dass solche Räderrahmen verstärkt ausgeführt sind!)
Der Kauf muss bei einem regionalen Händler erfolgen.

Anspruchsberechtigte:
Bürger/innen mit Hauptwohnsitz in Neukirchen an der Enknach. Betriebe, Vereine und Organisationen in Neukirchen an der Enknach.


Antrag auf Gewährung einer Förderung für den Ankauf von Lastenfahrräder/Fahrradanhänger


z.B. Modell Lastenfahrrad; Foto: Schmitzberger K.

 Lastenfahrradanhänger

z.B. Modell Kinderanhänger; Foto: Fellner

Radanhänger