Hüpfburgen bei Festen – Sicherheit und Bewilligung beachten

Hüpfburg

Hüpfburgen bei Festen – Sicherheit und Bewilligung beachten

Hüpfburgen sind bei Festen, Veranstaltungen und Kinderprogrammen sehr beliebt. Gleichzeitig können sie jedoch auch Sicherheitsrisiken mit sich bringen. Aus diesem Grund weist das Land Oberösterreich auf wichtige Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen beim Betrieb von Hüpfburgen hin. 

Grundsätzlich gilt: Wenn eine Hüpfburg von einem Veranstalter – etwa einem Verein oder einer Organisation – bei einem externen Verleih- oder Schaustellerbetrieb gemietet wird, handelt es sich in der Regel um einen sogenannten Tourneebetrieb. In diesem Fall ist eine Bewilligung der Oö. Landesregierung erforderlich. Diese Bewilligung stellt sicher, dass die Anlage überprüft wurde und die notwendigen Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. 

Auch die Gemeinden haben eine wichtige Rolle: Betreiber müssen den Einsatz einer Hüpfburg spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde melden. Dabei ist auch das entsprechende Berechtigungsbuch mit der gültigen Bewilligung vorzulegen. 

Für einen sicheren Betrieb sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden:

  • korrekte und vollständige Verankerung der Hüpfburg 
  • Abbau bei starkem Wind 
  • Fallschutzmatten im Eingangsbereich 

Durch die Einhaltung dieser Vorgaben können Unfälle vermieden und ein sicheres Vergnügen für Kinder gewährleistet werden.