Veranstaltungen richtig anmelden – was gilt?
Ob Zeltfest, Konzert, Vereinsfest oder Sportveranstaltung – für öffentliche Veranstaltungen gelten in Oberösterreich bestimmte gesetzliche Regeln. Grundlage dafür ist das Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz. Ziel ist es, Veranstaltungen sicher zu organisieren und Besucherinnen und Besucher zu schützen.
Grundsätzlich gilt:
Öffentliche Veranstaltungen müssen vorab der Gemeinde gemeldet oder angezeigt werden.
Eine Veranstaltung gilt als öffentlich, wenn sie allgemein zugänglich ist oder öffentlich beworben wird (z. B. durch Plakate, Internet oder Social Media). Veranstaltungen mit ausschließlich geladenen Gästen fallen in der Regel nicht darunter.
Meldepflichtige Veranstaltungen
Viele kleinere Veranstaltungen (unter 300 Besucherinnen & Mitwirkenden) sind meldepflichtig.
Die Veranstaltung muss spätestens 2 Wochen vor Beginn bei der Gemeinde gemeldet werden.
Typische Beispiele sind kleinere Vereinsveranstaltungen, Feiern oder Feste mit überschaubarer Besucherzahl.
In der Meldung müssen unter anderem angegeben werden:
Name und Kontaktdaten der Veranstalterin bzw. des Veranstalters
•Ort der Veranstaltung
•Art der Veranstaltung
•Datum und Dauer
•erwartete Besucherzahl
•Bestätigung, dass Sicherheitsvorschriften eingehalten werden
Formular der meldepflichtigen Veranstaltungen
Anzeigepflichtige Veranstaltungen
Größere oder organisatorisch aufwendigere Veranstaltungen (301- 2.500 Besucher: innen & Mitwirkenden) sind anzeigepflichtig.
Die Anzeige muss spätestens 6 Wochen vor Beginn bei der Gemeinde eingebracht werden.
Die Behörde prüft die Veranstaltung und kann zusätzliche Auflagen festlegen, etwa:
•Ordner- oder Sicherheitsdienst
•Sanitätsdienst oder Rettung
•Brandsicherheitswache
•Verkehrsregelungen
•Begrenzung der Besucherzahl
Formular der anzeigepflichtigen Veranstaltungen
Hinweis:
Bei Veranstaltungen mit mehr als 2.500 Besucher: innen oder Mitwirkenden ist nicht mehr die Gemeinde zuständig – in diesem Fall erfolgt die Abwicklung über die Bezirkshauptmannschaft.
Worauf Veranstalter besonders achten, sollten
Wer eine Veranstaltung plant, sollte sich frühzeitig mit den gesetzlichen Vorgaben beschäftigen. Neben der Meldung oder Anzeige können je nach Art der Veranstaltung weitere Bestimmungen zu beachten sein.
Typische Punkte sind zum Beispiel:
*Sicherheitskonzept und Fluchtwege
*Brandschutz und Feuerlöscher
*Jugendschutzbestimmungen
*Lärmschutz und Sperrstunden
*Verkehrs- und Parkregelungen
*Sanitäts- oder Rettungsdienst
*Haftpflichtversicherung für Veranstalter
Auch bei Bühnen, Zelten, Hüpfburgen oder größeren Aufbauten können zusätzliche technische oder baurechtliche Anforderungen gelten.
Gesetze und Formulare
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind:
•Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz
•Oö. Veranstaltungstechnikgesetz
•Jugendschutzgesetz
•je nach Veranstaltung zusätzlich Gewerbe-, Verkehrs- oder Naturschutzbestimmungen
Die notwendigen Formulare für Meldung oder Anzeige einer Veranstaltung sind auf der Website des Landes Oberösterreich verfügbar oder direkt bei der Gemeinde erhältlich.
Unser Tipp
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf, wenn Sie eine Veranstaltung planen. Viele Fragen lassen sich im persönlichen Gespräch rasch klären. So können alle erforderlichen Schritte rechtzeitig erledigt werden – und einem gelungenen Fest steht nichts im Weg.