anzeigepflichtige Bauvorhaben

Welche Bauvorhaben benötigen eine Bauanzeige?

Die Bauanzeige ist ein vereinfachtes Bauverfahren, mit der Sie bauliche Maßnahmen an die Behörden melden müssen. 


Die wichtigsten anzeigepflichtigen Bauvorhaben im Überblick:

Änderungen am bestehenden Objekt

Nähere Infos zur Änderung oder Instandsetzung von Gebäuden, Balkonen, Wintergärten, Aufzügen, Fassadenbegrünung etc. und zu einer allfälligen Anzeigepflicht finden sie hier. 


Änderung oder Instandsetzung von Gebäuden

•Antennenanlagen

•Balkon- und Loggienverglasung, Wintergärten

•Fassadenbegrünung (Pflanzung von Kletter- bzw. Rankgewächsen auf öffentlichem Gut)

•Hauskanalanlagen

•Vollwärmeschutzfassade auf öffentlichem Gut


Außenanlagen & Gelände

Nähere Infos zum Bau von Gartenhütten, Schwimmbecken, Stützmauern, etc und zu einer allfälligen Anzeigepflicht finden sie hier.

•Garten- und Gerätehütten

•Lärm- und Schallschutzwände

•Oberflächenbefestigungen

•Schutzdächer

•Schwimmteiche, Schwimm- und Wasserbecken

•Stützmauern

•Veränderung der Höhenlage

•Windkraftanlagen

•Würstel- und Fischbratstände


Formulare

Anzeige Bauvorhaben 25 Abs 1