Anschaffung von Radabstellanlagen

Die Gemeinde Neukirchen a.d.E. hat sich zum Ziel gesetzt, in Sachen Umwelt- und Klimaschutz eine Vorreiterrolle einzunehmen und verfolgt dieses Ziel seit Jahren konsequent. Mit der Förderung der Anschaffung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern und der Anschaffung von Radabstellanlagen stellt die Gemeinde weitere Maßnahmen zur Verfügung.

Förderziel: 

Neukirchen möchte noch fahrradfreundlicher werden und damit Alltagsradfahren forcieren und Fahrten vom Auto auf das Fahrrad verlagern. So werden CO2- Emissionen eingespart.

Information und Fördereinreichung:

Gemeindeamt Neukirchen a.d.E.; Buchhaltung 07729/2255-205; gemeinde@neukirchen.ooe.gv.at 

Allgemeine Förderbedingungen:

Diese Förderung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Neukirchen an der Enknach und wird gegebenenfalls jährlich überarbeitet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung und die Gewährung erfolgt nach Vorhandensein der budgetären Mittel. Je Förderwerber/in wird die Förderung nur einmal ausbezahlt. Investitionen müssen den geltenden Normen und Anforderungen entsprechen. Bei Nichteinhaltung der Voraussetzungen ist die Förderung zurückzuerstatten. Der/die Förderwerber/in stimmt zu, dass Beauftragte der Gemeinde Neukirchen a.d.E. nach vorheriger Terminvereinbarung die Umsetzung (Errichtung einer Radabstellanlage) an Ort und Stelle begutachten und Einsicht in die Originalrechnungen nehmen können. Allfällige weitere Förderungen sind anzuführen – eine Gesamtförderung auf über 100% ist nicht möglich. Rechnungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Das Rechnungsdatum und das Datum der Antragsstellung müssen innerhalb der Förderperiode liegen. Als Stichtag der Einreichung gilt das Einlangen der vollständigen Unterlagen im Gemeindeamt.

Anschaffung von Radabstellanlagen:

Förderungsgegenstand:

Gefördert wird die Errichtung von überdachten und nicht überdachten Radabstellanalgen, welche den Qualitätskriterien des Landes Oberösterreich entsprechen. Es müssen mind. 5 Abstellmöglichkeiten je Förderfall errichtet werden. Gefördert werden maximal 25% der Netto-Investitionskosten, jedoch max. € 100,- für freie Anlagen und max. € 150,- für überdachte Anlagen. Weitere Förderungen durch EU, Bund oder Land sind vorab abzuziehen. Diese Förderung gilt nur für Neuanlagen.

Anspruchsberechtigte:
Gebäude- und Grundstückseigentümer, Betriebe, Vereine, ..., mit Sitz/Filiale in Neukirchen an der Enknach.

Die Maßnahme muss auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Neukirchen dauerhaft umgesetzt werden.

Fotos: Modelle Fahrradsteher (Radabstellanlagen) der Stadt Wien 

Modell1 Fahrradsteher Radabstellanlagen der Stadt Wien.jpg    Modell 2 Fahrradsteher Radabstellanlagen der Stadt Wien.png


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