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Durch eine Gesetzesänderung des Energieeffiziezgesetzes gibt es eine zusätzliche Möglichkeit eine Förderung beim Energieförderservice zu beantragen.
Folgende Maßnahmen sind förderbar:
NEUBAU
SANIERUNG
Um einen Anspruch auf diese Förderung zu erhalten wird als Nachweis der durchgeführten Maßnahme die Rechnung benötigt.
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