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Bei Ankauf eines Zuchtstieres - ab mind. Zuchtklasse III A - gewährt die Gemeinde Neukirchen a.d.E. eine Förderung von 10 % der Kaufsumme, jedoch höchstens € 220,00.
Mindeshaltedauer 1 Jahr, erst dann kann wieder eine Förderung in Anspruch genommen werden!
Der (subv.) Zuchtstier muss bei Bedarf auch Dritten zur Verfügung gestellt werden!