Zuchtstierförderung

Bei Ankauf eines Zuchtstieres - ab mind. Zuchtklasse III A - gewährt die Gemeinde Neukirchen a.d.E. eine Förderung von 10 % der Kaufsumme, jedoch höchstens € 220,00.

Mindeshaltedauer 1 Jahr, erst dann kann wieder eine Förderung in Anspruch genommen werden!


Der (subv.) Zuchtstier muss bei Bedarf auch Dritten zur Verfügung gestellt werden!


Formulare